Selbstbestimmte Klinikwahl

Ihre Wunschklinik
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Klinik Ihrer gesundheitlichen Situation am besten gerecht wird.

Die DRK-Nordsee-Reha-Klinik Goldene Schlüssel deckt dank ihrer Facharztdichte ein breites Indikationsspektrum ab. Erfahrungsgemäß zieht eine chronische Erkrankung weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich, die einen ganzheitsmedizinischen Ansatz erfordern. Insbesondere Menschen mit mehreren (chronischen) Erkrankungen profitieren von unserem interdisziplinären Behandlungskonzept.

Wunsch- und Wahlrecht
Als Patientin oder Patient haben Sie nach dem Sozialgesetzbuch (§8 SGB IX) ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten. Ihr Leistungsträger (Krankenkasse, Rentenversicherung, o.ä.) muss demnach Ihrem berechtigten Klinikwunsch entsprechen. Dabei werden Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt. Ergänzen Sie Ihren Antrag daher mit einem Hinweis auf die Klinik Ihrer Wahl.

  • Geben Sie Ihre Wunschklinik direkt im Antragsformular an. Es enthält ein entsprechend dafür vorgesehenes Feld.
  • Wenn Sie Ihren Reha-Antrag bereits verschickt haben: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nachträglich ein und verweisen Sie auf Ihren Reha-Antrag. 
  • Wenn Ihr Reha-Antrag bereits für eine andere Klinik bewilligt wurde: Reichen Sie einen Antrag auf Klinik-Änderung ein.

    Musterformular zum Download

Widerspruchsrecht
Sofern Ihr Leistungsträger Ihrem Klinikwunsch nicht entspricht, muss er dies durch einen Bescheid schriftlich begründen. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Oftmals wird nach einem Widerspruch Ihrem Wunsch doch entsprochen.

Bei Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht oder zum Widerspruch bei Antragsablehnung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.